Finanzierung

Nebenjob: Immobilien vermitteln

06.11.2020, 11:06:10
Damit ein Immobilienmakler neue Verkaufsaufträge erhält, suchen diese nach Hinweisen von Privatpersonen. Wenn es dann zu einem Verkaufsabschluss kommt, werden die Tippgeber Immobilien mit Hilfe einer Tippgeberprovision entlohnt. In der Regel beträgt hierbei die Provisionshöhe 1% der Maklerprovision. Das unterscheidet sich jedoch je nach dem Maklerbüro. Grundlage für die Berechnung ist jedoch, wie bereits erwähnt, die Maklercourtage. Dabei kann dann der oben erwähnte Prozentsatz auch wesentlich höher oder niedriger liegen. Die Zahlung erfolgt dann in der Regel nach dem Vorhandensein eines notariellen Kaufvertrages und nach dem Zahlungseingang der Maklercourtage und wird teilweise in Form einer Banküberweisung an den Tippgeber ausbezahlt.


Praxisbeispiel

Eine Privatperson gibt dem Immobilienmakler einen Tipp und dieser verkauft das Objekt oder die Immobilie für 200.000 Euro. Der Makler erhält dann (je nach Bundesland unterschiedlich) zum Beispiel eine Courtage von ungefähr 7 Prozent. Das entspricht einem Euro-Betrag von 14.000 Euro. Von diesem Betrag erhält dann der Tippgeber wieder in unserem Beispiel bei angenommenen 7 Prozent der Maklercourtage (also 7 Prozent von 14.000 Euro = 980 Euro) 980 Euro als Provision.


Keine gesetzliche Regelung - Provision wird individuell vereinbart

Was die Höhe einer solchen Provision anbelangt, ist keine einheitliche gesetzliche Regelung vorhanden. Die Maklerprovision wird nach gesetzlichen Regularien bezahlt, die Provision von einem Tippgeber ist jedoch Ermessungssache des Immobilienmaklers. Deshalb ist es sinnvoll, dass eine solche Person vorab, also vor Abgabe der Tipps, sich mit dem Makler zusammensetzt und die Vereinbarung schriftlich festhält, damit es dann nach Abschluss der Verkaufsvertrag und der Bezahlung der Maklercourtrage es zu keinen Missverständen oder Problemen kommen kann.


Gibt es eine Steuerpflicht für eine Tippgeberprovision?

Ob die Person, die den Tipp an den Makler weiter gibt und dafür Provision erhält, diese dann auch versteuern muss, hängt davon ab, welche Höhe eine solche Provision im Jahr ausmacht. Wenn diese unterhalb von 256 Euro liegt, bleibt eine solche Provision steuerfrei. Wenn hier jedoch während eines Jahres höhere Beträge anfallen, ist der Tippgeber verpflichtet, seine Provision unter der Einkommenssteuerart „Sonstige Leistungen“ zu versteuern. Ebenfalls muss hier unterschieden werden, ob es sich bei der Abgabe der Tipps um eine gelegentliche Tätigkeit handelt oder, ob es darüber hinaus geht. Wenn es sich um keine gelegentliche Tätigkeit handelt, sondern es darüber hinaus geht, sind solche Provisionen zusätzlich umsatzsteuerpflichtig. Hierbei handelt es sich dann um Betriebseinnahmen aus einer gewerblichen Tätigkeit.

Wie der Immobilienmakler dann die ihm übertragene Immobilie vermarktet bleibt ihm überlassen. Es spielt dabei keine Rolle, ob er die Immobilie beispielsweise im Bieterverfahren verkauft oder eine diskrete Vermarktung durchführt.

 
 
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